Flüchtlinge – Fakten
statt Vorurteile

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Über uns


Unwissenheit bildet fruchtbaren Nährboden für Vorurteile. Dieses online Quiz will vorgefassten Meinungen zum Schweizer Asylwesen mit Fakten entgegentreten. Wir möchten Sie alle dazu anregen, gegenüber den zuweilen lückenhaften Informationen zur Flüchtlingssituation kritisch zu bleiben. Geben Sie Intoleranz, die auf Stereotypen gründet, keine Chance.

Das Quiz basiert auf der Broschüre “Flüchtlinge – Fakten statt Vorurteile”, welche der Verein Vivre Ensemble 2012 veröffentlicht hat. Dieses Projekt wird hier durch eine interaktive Webseite ergänzt

Die Online-Version der Broschüre präsentiert die Informationen zudem auf dem aktuellen Stand der Statistik, wodurch sie in bestimmten Punkten von der Papierversion abweicht. Wer wünscht, die gedruckte Broschüre zu erhalten und zu verteilen, kann sie zusammen mit einer Aktualisierungskarte (April 2015) auf Deutsch und auf Französisch bestellen (Broschüre herunterladen oder bestellen).

Die neue interaktive Webseite zum Projekt “Vorurteile” kam dank der Unterstützung einer privaten Stiftung, des CSP Genf und der Coordination asile zustande. Vivre Ensemble bedankt sich bei ihnen, sowie bei allen, die dieses Projekt in der Vergangenheit und in der Gegenwart gefördert haben : Yves Brutsch, Jacques Mentha, Jacques Foëx und Alain Bolle, die an dieses Projekt geglaubt und sich dafür eingesetzt haben. Unser Dank geht auch an alle, die auf die eine oder andere Weise zum Inhalt beigetragen haben : Ambroise Héritier für seine pointierten Anregungen, dem Team des Flüchtlingssektors im CSP – Genève und besonders Lucine Miserez-Bouleau. Ausserdem danken wir : Susin Park und Pascal Schwendener des UNHCR, Géraldine Puig und Selim Neffah, ehemalige Mitarbeiter von CODAP, Kushtrim, Liridon und Nicolas der ECG Jean-Piaget, André Kuhn, Professor für Kriminologie, Patricia Mauerhofer und Silvia Gabriel, unterstützt durch Moreno Casasola, für die Übersetzung ins Deutsche. Enrico Bernardi und Alberto Campi für die Italienische Version. Schliesslich danken wir auch Fabricio Cortat und Emmanuel Piguet für die kreative Umsetzung der Webseite.


Der Verein Vivre Ensemble, der sich der Verteidigung des Asylrechts widmet, publiziert auch eine Zeitschrift mit Informationen und kritischen Analysen zur Flüchtlingsthematik in der Schweiz. Auf seiner Website finden Sie eine vielfältige Dokumentation zum Thema : www.asile.ch (nur auf Französisch).

Redaktion und Koordination : Sophie Malka
Projektverantwortliche ‘Comptoir des médias’: Giada de Coulon
Redaktionskomitee : Nicole Andreetta, Nora Bernardi, Raphaël Rey, Marie-Claire Kunz, Danielle Othenin-Girard, Christophe Tafelmacher, Emmanuelle Hazan, Anouk Piraud, Geneviève Lévine-Cuennet, Louise Wehrli, Anne-Laure Bertrand
Übersetzung : Sophie Hodel, Patricia Mauerhofer und Silvia Gabriel
Illustrationen : Ambroise Héritier
Grafikdesign : l-artichaut.ch
Copyright : Vivre Ensemble

Webdesign : Wonderweb (Fabrice Cortat et Emmanuel Piguet)

Kontakt
Vivre Ensemble
Case postale 171
1211 Genève 8
Tel. : 022 320 60 94
Fax : 022 807 07 01
vivre.ensemble@asile.ch


Glossar


AsylsuchendeR (N-Ausweis)
Person im Asylverfahren, die auf den Entscheid ihres Gesuches wartet.

Anerkannter Flüchtling (B-Ausweis für Flüchtlinge)
Person, die im Asylverfahren den Flüchtlingsstatus erhalten hat. Als Flüchtling bezeichnet die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 eine Person, die « aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will ». (Art. 1)

Vorläufige Aufnahme  (F-Ausweis)
Ersatzmassnahme für den nicht « zulässigen », nicht «  zumutbaren » oder nicht «  möglichen » Vollzug der Wegweisung. Sie schützt Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, die aber in ihrem Herkunftsland aufgrund von Krieg, drohender Todesstrafe, Folter, oder angesichts ihrer eigenen Verletzlichkeit, Gefahren ausgesetzt wären. Die vorläufige Aufnahme ist aber im Gegensatz zum «  subsidiären Schutzstatus » der Europäischen Union weder als Schutzstatus definiert, noch entspricht sie einer Aufenthaltsbewilligung.


AbgewieseneR AsylsuchendeR
Person, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und die in ihr Herkunftsland zurückkehren muss.

Nichteintretensentscheid (NEE)
Behördlicher Entscheid, nicht auf ein Asylgesuch einzutreten, ohne vorangehende Prüfung der
Asylgründe. Ein NEE erfolgt auf Asylgesuche von Personen, die entweder über einen Staat
in die Schweiz eingereist sind, der als «  sicher » gilt und / oder Mitglied der Dublin-Staaten ist, oder wenn die Behörden das Gesuch als « offensichtlich unbegründet » einstufen.

Sans-Papiers (umgangssprachlich)
Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz.


Unterstützung

Vivre Ensemble ist ein in Genf ansässiger gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung des Asylrechts und der Flüchtlinge einsetzt. Unser Credo: Informieren, um die Rechte der Flüchtlinge zu stärken. Durch verschiedene Aktivitäten und Publikationen recherchieren und informieren wir zur Asylthematik und sensibilisieren wir die Bevölkerung auf Vorurteile im Asylbereich, mit einem besonderen Fokus auf ein junges Publikum.

An diesem Ziel orientiert sich unter anderem die Broschüre “Flüchtlinge – Fakten statt Vorurteile”. Sie wird gratis zur Verfügung gestellt. Bei grossen Bestellungen bitten wir allerdings um einen Beitrag von 1 CHF pro Exemplar und um eine Beteiligung an den Versandkosten. Sie können sich für einen von Vorurteilen befreiten Umgang mit der Asylthematik einsetzen, indem Sie die Broschüre in Ihrer Familie, in Ihrem Klassenzimmer oder in Ihrem Quartiertreff verteilen und thematisieren (zum Bestellformular).

Unser Verein wird ausschliesslich durch private Spenden und durch die AbonnentInnen der Zeitschrift Vivre Ensemble finanziert. Institutionelle Subventionen nehmen wir ausschliesslich für spezifische Projekte an.

Engagieren Sie sich an unserer Seite und unterstützen auch Sie unser Vorgehen…  

… mit einer Spende, dank der wir unsere Informations- und Sensibilisierungsarbeit fortsetzen können.

… indem Sie die Zeitschrift “Vivre Ensemble” abonnieren (auf Französisch).

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3003 Bern

Flüchtlings Welle ??

Wie viel Prozent der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz sind dem Asylbereich zuzuordnen ?

  • 12,3%?
  • 5,2%?
  • 2,1%?
  • 1,6%?

Genau, lediglich 1,6% der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung hat entweder ein Asylgesuch gestellt, ist als Flüchtling anerkannt, wurde vorläufig aufgenommen oder befindet sich im Wegweisungsverfahren.

  • Durchschnittlich werden in der Schweiz pro Jahr 22’595 Asylgesuche gestellt (gerechnet seit 1996). Die Asylgesuche sind jedoch starken Schwankungen ausgesetzt: Der Höchststand liegt bei 47’595 pro Jahr (1999), der Tiefstand bei 10’795 Gesuchen (2005). Im Jahr 2021 wurden 24’511 Gesuche eingereicht.
  • Personen im Asylbereich stellen ungefähr 6% der permanent in der Schweiz wohnhaften Aulsänderinnen und Ausländer dar.

Quellen : Bundesamt für Statistik / Statistiken Staatssekretariat für Migration

Weitere Informationen (auf Französisch)
Freiewahl ??

Stellen Sie sich vor, in der Schweiz herrscht Krieg. Es ist plötzlich strafbar, Deutsch zu sprechen. Sie werden bedroht, dürfen nicht mehr arbeiten, man wirft Sie aus Ihrer Wohnung, und Sie riskieren das Leben der ganzen Familie, wenn Sie die Regierung kritisieren.

Was würden Sie tun ?

Die Mehrheit der Männer, Frauen und Kinder, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, stammen aus autoritären Staaten oder Ländern, in denen politisch motivierte Gewalt und Krieg herrschen : Irak, Afghanistan, Somalia, Syrien, Eritrea… Diese Menschen fliehen vor politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung und benötigen Schutz.

Menschen, die vor Krieg oder Gewalt fliehen, jedoch nicht explizit persönlich verfolgt werden, erhalten in der Europäischen Union zwar nicht den Flüchtlingsstatus, aber einen subsidiären Schutzstatus. Dadurch haben sie annähernd die gleichen Rechte wie Flüchtlinge. In der Schweiz wird in dieser Situation ein Wegweisungentscheid gefällt. Falls der Vollzug der Wegweisung unzulässig oder unzumutbar ist, erhalten die Gesuchsteller eine vorläufige Aufnahme – ein unsicherer Status mit beschränkten Rechten.

Weitere Informationen (auf Französisch)
Missbrauch ??

Die Schweiz gewährt in über 70% aller geprüften Asylgesuche eine Aufnahme.

  • Richtig
  • Falsch

Richtig! Im Jahr 2022, in über 83 % der bearbeiteten Fälle anerkennen die Schweizer Behörden das Schutzbedürfnis der Asylsuchenden und gewähren Asyl (B-Ausweis für Flüchtlinge) oder eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis). Trotzdem sprechen die offiziellen Statistiken von nur 30% anerkannter Flüchtlinge. Wie ist das möglich?

 

Sie bauschen den Anteil der Negativentscheide auf:

 

[1] 29% der Asylgesuche wurden ohne Prüfung der Asylmotive vom Asylverfahren ausgeschlossen – sogenannte Nichteintretensentscheide (NEE) – und als Negativentscheide verbucht. Sie geben keine Angabe über das Schutzbedürfnis.

  • Die meisten Nichteintretensentscheide werden gefällt, wenn ein Asylsuchender vor seinem Eintritt in die Schweiz einen « sicheren » Staat durchquert hat oder in diesem Staat geblieben ist. In diesem Fall ist dieser Drittstaat für die Prüfung der Fluchtgründe verantwortlich, was keineswegs bedeuten muss, dass das Gesuch ungerechtfertigt ist. Die NEE sollen von der Berechnung ausgeschlossen werden, statt als Negativentscheide berechnet werden.

 

[2] Vorläufige Aufnahmen werden zu den negativen Asylentscheidungen gezählt. Sie erkennen jedoch einen Schutzbedarf an und betreffen Personen, die vor Kriegen oder Konflikten fliehen. Sie sollten daher als positive Entscheidungen gezählt werden.

  • Eine provisorische Aufnahme wird gewährt, wenn eine Wegweisung aufgrund der Lage im Herkunftsland (Krieg, Gewalttaten) eine Gefahr für Leib und Leben des Menschen darstellt. Seit 2016 führt das SEM eine “Schutzquote” in der Asylstatistik auf, welche vorläufige Aufnahmen und positive Asylentscheide zusammenrechnet. Aber es zählt NEE immer noch zu den negativen Entscheidungen. Ihre “Schutzquote” ist also immer noch niedriger als die von uns erreichte.

 

Quelle: Statistik, SEM

Weitere Informationen (auf Französisch)
Überannte Schweiz ??

Stellen Sie sich vor, Terroristen verbreiten Angst und Schrecken in Ihrer Stadt : Attentate, Plünderungen, Ihr Haus wird abgebrannt, die Behörden sind machtlos.

Wohin fliehen Sie ?

In den Nachbarkanton ? Richtig ! 58% der Vertriebenen weltweit sind innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht. Die Mehrheit jener, die ihr Land verlassen, flüchten in ein Nachbarland oder in einen Staat, in dem Familienangehörige leben. Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen nehmen 76% der Flüchtlinge auf. Mehr als 83% Flüchtlingen werden von Entwicklungsländern beherbergt.

  • Im Jahr 2022 zählte das UNHCR 108,4 Millionen Vertriebene weltweit. An der Spitze der Liste der Aufnahmeländer befinden sich heute die Türkei, Iran, Kolumbien, Deutschland und Pakistan (3,6 resp. 3,4, 2,5, 2,1 und 1,7 der weltweit 36,1 Millionen Flüchtlinge im Jahr 2020). 53,2 Millionen Menschen sind innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht (Binnenvertriebene).

Quelle: Global Trends 2022, UNHCR 

Weitere Informationen (auf Französisch)
Irreführung ??

Sie haben fünf Minuten Zeit, Ihre Wohnung zu verlassen. Was packen Sie ein ?

  • Nahrung
  • Medikamente
  • Geld
  • Kleider
  • Identitätsausweis
  • Familienfoto
  • Landkarte
  • Mobiltelefon

Die meisten Flüchtlinge verlassen ihr Herkunftsland Hals über Kopf. Für die Asylgewährung sind Beweismittel zur Identität, zum Alter, zum politischen oder religiösen Engagement, zur Familienzugehörigkeit und zum Fluchtweg jedoch massgeblich.

  • Gemäss Gesetz reicht es, wenn ein Asylsuchender seine Flüchtlingseigenschaft « glaubhaft machen kann », um als Flüchtling anerkannt zu werden. In der Praxis wird die Glaubhaftigkeit jedoch oft aufgrund mangelnder materieller Beweise angezweifelt, was zur Ablehnung des Gesuchs führt.
Weitere Informationen (auf Französisch)
Schlaraffen Land ??

Kommen Sie mit 10 Franken pro Tag aus ?

  • Ja
  • Nein

10 Franken pro Tag – das ist der Betrag, den Personen erhalten, deren Asylgesuch abgewiesen bzw. auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde. Je nach Kanton wird dieser Betrag entweder in Sachabgaben oder – im « Glücksfall » – in Form von Bargeld ausgehändigt. Die Asylsuchenden müssen sich davon ernähren und für ihre gesamten Bedürfnisse aufkommen. Als Unterkünfte dienen oft unterirdische Zivil-schutzanlagen; arbeiten ist nicht erlaubt.
Dieses Verfahren nennt sich «Nothilfe ».

  • In der Schweiz beträgt der Grundbedarf für den Lebensunterhalt 997 Franken pro Monat.* Asylsuchende erhalten weniger als die Hälfte dieses Betrags.
    * Sozialhilfe, wie sie bedürftigen BürgerInnen und EinwohnerInnen der Schweiz zusteht, gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (2021)
Weitere Informationen (auf Französisch)
Arbeits Scheu ??

Arbeit auf Abruf, prekäre Arbeitsverträge, Niedrigstlöhne… oder gar keine Arbeit.

 

Wer profitiert hier von wem?

Asylsuchende haben nicht sofort nach ihrer Ankunft in der Schweiz Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern müssen warten, bis sie einem Kanton zugewiesen werden. Danach haben sie meist nur Zugang zu einzelnen Betätigungsfeldern, die selten ihren beruflichen Fähigkeiten entsprechen. SchweizerInnen und Personen mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung haben jeweils Vorrang. Bei einem Negativentscheid oder einem Nichteintretensentscheid wird die Arbeitsbewilligung entzogen.

  • 2022 haben 3% der Asylsuchenden, 47% der vorläufig Aufgenommenen und 41% der Flüchtlinge in der Schweiz eine Arbeitsstelle (2021). Sie führen meist niedrig qualifizierte und schlecht bezahlte Arbeiten aus, die von SchweizerInnen ungern verrichtet werden. Bis 2017, nebst den Steuern, den Abgaben an die AHV, die IV und die Arbeitslosenversicherung unterliegen  vorläufig aufgenommene Personen während 10 Jahren einer « Sonderabgabepflicht », eine spezielle Steuer (10 %), welche vom Lohn abgezogen wird.
    Quellen : Statistiken des SEM und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Weitere Informationen (auf Französisch)
Kriminalität ??

Sind Sie grösser als 1 m 75 ?

  • Ja
  • Nein

Falls Sie grösser als 1 m 75 sind, gehören Sie zur in der Kriminalstatistik meist vertretenen Bevölkerungsgruppe : 85 % der Strafurteile werden gegenüber Männern gefällt – und eine Mehrheit der Menschen mit einer Körpergrösse von über 175 cm sind Männer. Dennoch käme wohl niemand auf die Idee, Kriminalität auf eine bestimmte Körpergrösse zurückzuführen. Die wichtigsten Variablen in der Kriminalstatistik sind in absteigender Reihenfolge: das Geschlecht, das Alter, der sozioökonomische Status und das Bildungsniveau. Die Nationalität ist nicht entscheidend!

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass ein junger, mittelloser Schweizer ohne Bildung ein Verbrechen begeht, ist ebenso hoch wie bei einem Ausländer mit den gleichen Voraussetzungen. Da mehr Ausländer diese Voraussetzungen erfüllen, sind sie natürlich auch in der Kriminalstatistik in der Überzahl. Die Nationalität eines Menschen führt also genauso wenig zur Delinquenz wie es die Körpergrösse tut.
    Quellen : André Kuhn, « Wie ist die Überrepräsentation von Ausländern In der Kriminalität zu erklären?», Vivre Ensemble Hors-Série #1, März 2013
Weitere Informationen (auf Französisch)
Rechtsstaat ??

In welchem Land kann man inhaftiert werden, ohne eine Straftat begangen zu haben?

  • Nordkorea
  • Eritrea
  • Afghanistan
  • Schweiz
  • Kuba

In allen. AusländerInnen, welche sich illegal in der Schweiz aufhalten, können gemäss Gesetz im Hinblick auf den Vollzug ihrer Wegweisung bis zu 18 Monate inhaftiert werden, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren beträgt die maximale Haftdauer 12 Monate.

  • Die Administrativhaft bezweckt den Vollzug der Wegweisung. Nach mehr als drei Monaten Haft sinken jedoch statistisch gesehen die Chancen, dass eine Rückschaffung vollzogen wird. Die Administrativhaft erweist sich daher als ineffizient und verursacht übermässige Kosten : 220.- Franken pro Tag und pro Person respektive 22 Millionen Franken im Jahr. Soviel kostet die Administrativhaft die Schweiz. Bern beabsichtigt nun die Verdoppelung der Administrativhaftplätze. Die Kosten werden entsprechend steigen.
    Quellen : BFM (2014) und Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (2005)

Weitere Informationen (auf Französisch)
Schlussfolgerung?

Sie haben das Quiz abgeschlossen, Bravo!

Hat eine der Antworten bei Ihnen Verwunderung ausgelöst?  Dann hat sich das Ratespiel gelohnt!

Testen Sie anhand von diesem Quiz auch Ihre Freunde auf allfällige vorgefasste Meinungen und engagieren Sie sich damit für eine Asyldebatte, die nicht auf Vorurteilen, sondern auf Fakten basiert.

Zeigen Sie das Quiz Ihren Bekannten ![ssba]

Und falls Sie in Asylfragen den Expertenstatus erlangen wollen (und Französisch für Sie kein Hindernis darstellt), informieren Sie sich via unserer Webseite www.asile.ch oder abonnieren Sie unsere Zeitschrift Vivre Ensemble (CHF 20/Jahr für 5 Ausgaben, Französisch).

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)