Unwissenheit bildet fruchtbaren Nährboden für Vorurteile. Dieses online Quiz will vorgefassten Meinungen zum Schweizer Asylwesen mit Fakten entgegentreten. Wir möchten Sie alle dazu anregen, gegenüber den zuweilen lückenhaften Informationen zur Flüchtlingssituation kritisch zu bleiben. Geben Sie Intoleranz, die auf Stereotypen gründet, keine Chance.
Dieses Quiz liegt in Form einer Broschüre vor, die Ende 2012 erstmals vom Verein asile.ch (ehemals Vivre Ensemble) veröffentlicht wurde. Es wird auf der Website des Vereins durch einen Abschnitt „Weiterführende Informationen“ ergänzt.
Die Fragen und Antworten in der Broschüre sind bewusst kurz gehalten. Zu jeder Frage bieten wir die Möglichkeit, mehr zu erfahren: Erläuterungen, Dokumente, Statistiken und weitere Links stehen allen zur Verfügung, die unsere Erklärungen besser verstehen und mit anderen Quellen abgleichen möchten. Diese Online-Version ermöglicht zudem den Zugriff auf aktuelle Informationen. Aus diesem Grund gibt es kleine Unterschiede zur gedruckten Version. Für alle, die die Broschüren bestellen und verteilen möchten, liegen den deutschen Broschüren Karten mit aktualisierten Statistiken (2015) bei. (Broschüre herunterladen und bestellen)
Dieser Teil des Projekts „Vorurteile“ wurde dank der Unterstützung einer privaten Stiftung sowie des CSP Genf und der Coordination asile realisiert, denen wir unseren Dank aussprechen.
Illustrationen : Ambroise Héritier
Grafikdesign : l-artichaut.ch
Copyright : asile.ch
Webdesign : Wonderweb
Kontakt (FR)
asile.ch
Rue des Savoises 15
1205 Genève
Tel. : 022 320 60 94
info@asile.ch

AsylsuchendeR (N-Ausweis)
Person im Asylverfahren, die auf den Entscheid ihres Gesuches wartet.
Anerkannter Flüchtling (B-Ausweis für Flüchtlinge)
Person, die im Asylverfahren den Flüchtlingsstatus erhalten hat. Als Flüchtling bezeichnet die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 eine Person, die « aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will ». (Art. 1)
Vorläufige Aufnahme (F-Ausweis)
Ersatzmassnahme für den nicht « zulässigen », nicht « zumutbaren » oder nicht « möglichen » Vollzug der Wegweisung. Sie schützt Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, die aber in ihrem Herkunftsland aufgrund von Krieg, drohender Todesstrafe, Folter, oder angesichts ihrer eigenen Verletzlichkeit, Gefahren ausgesetzt wären. Die vorläufige Aufnahme ist aber im Gegensatz zum « subsidiären Schutzstatus » der Europäischen Union weder als Schutzstatus definiert, noch entspricht sie einer Aufenthaltsbewilligung.
Schutzbedürftige Person (S-Ausweis)
Person, die einer Gruppe angehört, die als „einer schwerwiegenden allgemeinen Gefahr ausgesetzt“ gilt, und die kollektiven humanitären Schutz genießt. Dieser Status wurde erstmals im Jahr 2022 für Flüchtlinge aus der Ukraine gewährt.
AbgewieseneR AsylsuchendeR
Person, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und die in ihr Herkunftsland zurückkehren muss.
Nichteintretensentscheid (NEE)
Behördlicher Entscheid, nicht auf ein Asylgesuch einzutreten, ohne vorangehende Prüfung der
Asylgründe. Ein NEE erfolgt auf Asylgesuche von Personen, die entweder über einen Staat
in die Schweiz eingereist sind, der als « sicher » gilt und / oder Mitglied der Dublin-Staaten ist, oder wenn die Behörden das Gesuch als « offensichtlich unbegründet » einstufen.
Sans-Papiers (umgangssprachlich)
Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz.
asile.ch ist ein Informations und Dokumentationsdienst zum Thema Asyl. Der in der Schweiz ansässige Verein setzt sich für das Asylrecht und die Belange von Geflüchteten ein. Unser Credo: Informieren, um die Rechte von Geflüchteten zu stärken. Durch verschiedene Aktionen und Publikationen, insbesondere für Jugendliche und die breite Öffentlichkeit, informieren wir, klären auf und sensibilisieren für Vorurteile zum Thema Asyl. Dazu gehören die Broschüre „Es gibt das, was man über Geflüchtete sagt. Und es gibt die Realität“ sowie die Website, auf der Sie sich gerade befinden.
Die Broschüre in Papierform ist derzeit auf Französisch erhältlich und kann auf der Website bestellt werden (1.- pro Exemplar + Versandkosten).
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Wie viel Prozent der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz sind dem Asylbereich zuzuordnen ?
Genau, die Antwort ist 2,6 %! In dieser Zahl sind Personen enthalten, die einen Asylantrag gestellt haben (Ausweis N), als Flüchtlinge anerkannte Personen (Ausweis B und C für Flüchtlinge), vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F und F für Flüchtlinge), schutzbedürftige Personen (Ausweis S) sowie Personen, gegen die ein Rückführungsverfahren läuft.
Quellen : Bundesamt für Statistik / Statistiken Staatssekretariat für Migration
Weitere Informationen (auf Französisch)
Stellen Sie sich vor, in der Schweiz herrscht Krieg. Es ist plötzlich strafbar, Deutsch zu sprechen. Sie werden bedroht, dürfen nicht mehr arbeiten, man wirft Sie aus Ihrer Wohnung, und Sie riskieren das Leben der ganzen Familie, wenn Sie die Regierung kritisieren.
Was würden Sie tun ?
Die Mehrheit der Männer, Frauen und Kinder, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, stammen aus autoritären Staaten oder Ländern, in denen politisch motivierte Gewalt und Krieg herrschen : Sudan, Afghanistan, Somalia, Syrien, Eritrea… Diese Menschen fliehen vor politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung und benötigen Schutz.
Menschen, die vor Krieg oder Gewalt fliehen, jedoch nicht explizit persönlich verfolgt werden, erhalten in der Europäischen Union zwar nicht den Flüchtlingsstatus, aber einen subsidiären Schutzstatus. Dadurch haben sie annähernd die gleichen Rechte wie Flüchtlinge. In der Schweiz wird in dieser Situation ein Wegweisungentscheid gefällt. Falls der Vollzug der Wegweisung unzulässig oder unzumutbar ist, erhalten die Gesuchsteller eine vorläufige Aufnahme – ein unsicherer Status mit beschränkten Rechten.
Weitere Informationen (auf Französisch)
Die Mehrheit der Asylsuchenden, deren Antrag von der Schweiz geprüft wird, erhält Schutz aufgrund der Gefahr, der sie in ihrem Heimatland ausgesetzt sind.
Richtig! Im Jahr 2025, in über 59% der bearbeiteten Fälle anerkennen die Schweizer Behörden das Schutzbedürfnis der Asylsuchenden und gewähren Asyl (B-Ausweis für Flüchtlinge) oder eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis). Die Quote lag im Jahr 2024 bei über 70 %. Trotzdem sprechen die offiziellen Statistiken von nur 27 % anerkannter Flüchtlinge. Wie ist das möglich?
Sie bauschen den Anteil der Negativentscheide auf:
[1] Vorläufige Aufnahmen werden zu den negativen Asylentscheidungen gezählt. Sie erkennen jedoch einen Schutzbedarf an und betreffen Personen, die vor Kriegen oder Konflikten fliehen.
[2] 26 % der Asylgesuche wurden ohne Prüfung der Asylmotive vom Asylverfahren ausgeschlossen – sogenannte Nichteintretensentscheide (NEE) – und als Negativentscheide verbucht. Sie geben keine Angabe über das Schutzbedürfnis.
N.B: Neben der „Asylbewilligungsquote“ geben die Schweizer Behörden in ihren statistischen Tabellen eine „Schutzquote“ an, die auch vorläufige Aufnahmen umfasst. Allerdings beziehen sie weiterhin NEM-Entscheide in ihre Berechnung ein. Quelle: Staatssekretariat für Migration (SEM).
Berechnungen von asile.ch. Datenquelle: Staatssekretariat für Migration (SEM)
Quelle: Statistik, SEM
Weitere Informationen (auf Französisch)
Stellen Sie sich vor, Terroristen verbreiten Angst und Schrecken in Ihrer Stadt : Attentate, Plünderungen, Ihr Haus wird abgebrannt, die Behörden sind machtlos.
Wohin fliehen Sie ?
In den Nachbarkanton ? Richtig ! 58% der Vertriebenen weltweit sind innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht. Die Mehrheit jener, die ihr Land verlassen, flüchten in ein Nachbarland (65%) oder in einen Staat, in dem Familienangehörige leben. Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen nehmen 68% der Flüchtlinge auf.
Quelle: Global Trends 2025, UNHCR
Weitere Informationen (auf Französisch)
Sie haben fünf Minuten Zeit, Ihre Wohnung zu verlassen. Was packen Sie ein ?
Die meisten Flüchtlinge verlassen ihr Herkunftsland Hals über Kopf. Für die Asylgewährung sind Beweismittel zur Identität, zum Alter, zum politischen oder religiösen Engagement, zur Familienzugehörigkeit und zum Fluchtweg jedoch massgeblich.
Kommen Sie mit 10 Franken pro Tag aus ?
10 Franken pro Tag – das ist der Betrag, den Personen erhalten, deren Asylgesuch abgewiesen bzw. auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde. Je nach Kanton wird dieser Betrag entweder in Sachabgaben oder – im « Glücksfall » – in Form von Bargeld ausgehändigt. Die Asylsuchenden müssen sich davon ernähren und für ihre gesamten Bedürfnisse aufkommen. Als Unterkünfte dienen oft unterirdische Zivil-schutzanlagen ; arbeiten ist nicht erlaubt.
Dieses Verfahren nennt sich « Nothilfe ».
* Sozialhilfe, wie sie bedürftigen EinwohnerInnen der Schweiz zusteht, gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (2021)
Weitere Informationen (auf Französisch)
Arbeit auf Abruf, prekäre Arbeitsverträge, Niedrigstlöhne… oder gar keine Arbeit.
Wer profitiert hier von wem ?
Asylsuchende dürfen während ihres Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum – also bis zu 140 Tage – nicht arbeiten. Danach haben sie nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, manchmal nur zu bestimmten Branchen, also selten in ihrem Fachgebiet. Vorrang haben Schweizer*innen und Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Im Falle einer Asylgewährung oder vorläufigen Aufnahme behindern die dadurch verlorenen Arbeitsjahre ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, ihre finanzielle Unabhängigkeit und ihre Integration. Bei Ablehnung des Asylantrags oder einem NEM-Entscheid wird die Arbeitserlaubnis entzogen.
Quellen : Statistiken des SEM und SKOS (2023)
Weitere Informationen (auf Französisch)
Sind Sie grösser als 1 m 75 ?
Falls Sie grösser als 1 m 75 sind, gehören Sie zur in der Kriminalstatistik meist vertretenen Bevölkerungsgruppe : 82 % der Strafurteile werden gegenüber Männern gefällt – und eine Mehrheit der Menschen mit einer Körpergrösse von über 175 cm sind Männer. Dennoch käme wohl niemand auf die Idee, Kriminalität auf eine bestimmte Körpergrösse zurückzuführen. Die wichtigsten Variablen in der Kriminalstatistik sind in absteigender Reihenfolge : das Geschlecht, das Alter, der sozioökonomische Status und das Bildungsniveau. Die Nationalität ist nicht entscheidend !
Quellen : Quellen: BFS (2025), André Kuhn, « Wie ist die Überrepräsentation von Ausländern In der Kriminalität zu erklären ? », asile.ch, März 2013
Weitere Informationen (auf Französisch)
In welchem Land kann man inhaftiert werden, ohne eine Straftat begangen zu haben ?
In allen. AusländerInnen, welche sich illegal in der Schweiz aufhalten, können gemäss Gesetz im Hinblick auf den Vollzug ihrer Wegweisung bis zu 18 Monate inhaftiert werden, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren beträgt die maximale Haftdauer 12 Monate.
Die Administrativhaft bezweckt den Vollzug der Wegweisung. Nach mehr als drei Monaten Haft sinken jedoch statistisch gesehen die Chancen, dass eine Rückschaffung vollzogen wird. Die Administrativhaft erweist sich daher als ineffizient und verursacht übermässige Kosten : 220.- Franken pro Tag und pro Person respektive 20 Millionen Franken im Jahr. Soviel kostet die Administrativhaft die Schweiz. Bern beabsichtigt nun die Verdoppelung der Administrativhaftplätze. Die Kosten werden entsprechend steigen.
Quellen : BFM (2014) und Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (2005)
Weitere Informationen (auf Französisch)
Hat eine der Antworten bei Ihnen Verwunderung ausgelöst? Dann hat sich das Ratespiel gelohnt!
Testen Sie anhand von diesem Quiz auch Ihre Freunde auf allfällige vorgefasste Meinungen und engagieren Sie sich damit für eine Asyldebatte, die nicht auf Vorurteilen, sondern auf Fakten basiert.
Und falls Sie in Asylfragen den Expertenstatus erlangen wollen (und Französisch für Sie kein Hindernis darstellt), informieren Sie sich via unserer Webseite www.asile.ch oder abonnieren Sie unsere Zeitschrift Vivre Ensemble (CHF 20/Jahr für 5 Ausgaben, Französisch).